Antrag
zur Lernmittelfreiheit für ALG-II-Ampfänger
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oben:
werden sich bald einige Schüler keine Schulbücher
mehr leisten können?
Photo: (c) Pixelquelle.de |
Am
22.06.2006 ist vom Landtag NRW eine Änderung des Schulgesetzes
beschlossen worden, welches nunmehr zum 01.08.2006 in Kraft
getreten ist.
Neben
Änderungen, die z.B. die Wahl des Schulleiters, die
Verbesserung der Elternmitwirkung oder die Stärkung
der disziplinarischen Rechte der Lehrerinnen und Lehrer
betreffen, wurde auch die Lernmittelfreiheit modifiziert:
Während zu Zeiten des "alten" Schulgesetz
aufgrund einer Sonderregelung neben den Sozialhilfeempfängern
(Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB
XII) auch die Empfänger von Arbeitslosengeld II (Empfänger
von Leistungen nach dem SGB II) vom Eigenanteil befreit
waren, heißt es im "neuen" § 96 Absatz
3 nunmehr: "Der Eigenanteil entfällt für
Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt
nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII).
Über weitere Entlastungen vom Eigenanteil entscheidet
der Schulträger in eigener Verantwortung."
Somit
werden Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch
II, also Arbeitslosengeld-II-Empfänger, ausdrücklich
nicht mehr von der Lernmittelfreiheit erfasst. Jedoch ist
den Städten und Gemeinden anheim gestellt worden, in
eigener Verantwortung die Entlastung auch auf die ALG-II-Empfänger
auszuweiten.
Nach
Meinung der BÜRGERLISTE wird diese Regelung zu einer
Zwei-Klassen-Gesellschaft führen: Es wird in unseren
Schulen Kinder geben, die sich aus finanziellen Gründen
keine Schulbücher leisten können. In diesem Zusammenhang
klingt es schon fast nach Hohn, wenn das Schulministerium
als Ziel des neuen Schulgesetzes "die Schaffung eines
gerechten Schulwesens, in dem jedes Kind und jeder Jugendliche
unabhängig von seiner Herkunft seine Chancen und Talente
möglichst optimal nutzen und entfalten kann" nennt.
(Quelle: Internetseite
des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes
NRW)
Um
die Ungerechtigkeiten im deutschen Bildungssystem nicht
noch größer werden zu lassen und die betroffenen
Kinder nicht noch weiter ins Abseits zu drängen, hat
die BÜRGERLISTE in ihrer Fraktionssitzung am 14. August
2006 daher beschlossen, einen Antrag mit dem Ziel zu stellen,
dass die Stadt Geilenkirchen die Kosten für für
die Lernmittel für Empfänger von Arbeitslosengeld
II übernimmt und somit die "alte Lernmittelfreiheit"
wieder herstellt.
Der
Antrag im Wortlaut:
Sehr
geehrter Herr Bürgermeister Borghorst,
die
Fraktion der BÜRGERLISTE stellt den nachfolgenden Antrag
mit der Bitte, diesen soweit möglich bereits in der
kommenden Stadtratssitzung zu behandeln:
Antrag:
Die Stadt Geilenkirchen übernimmt für
Schülerinnen und Schüler an Schulen in ihrer Trägerschaft
den Eigenanteil an Lernmitteln, sofern es sich dabei um
Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch
II („Arbeitslosengeld II“) bzw. deren Kinder
handelt.
Begründung:
Bisher mussten arbeitslose Eltern aufgrund des sogenannten
Lernmittelkostenzuschusses die Schulbücher ihrer Kinder
nicht selbst bezahlen. Auch nach Einführung der Hartz-Änderungen
wurde seitens der damaligen Landesregierung durch eine Sonderregelung
sichergestellt, dass Empfänger von Leistungen nach
dem Sozialgesetzbuch II („Arbeitslosengeld II“)
weiterhin kostenlos Schulbücher erhalten konnten.
Nach der nunmehr von der aktuellen Landesregierung beschlossenen
Änderung des Schulgesetzes NRW sind nur noch die Bezieher
von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII („Sozialhilfe“)
vom Eigenanteil befreit.
Es
steht zu befürchten, dass sich dadurch eine Zwei-Klassen-Gesellschaft
in unseren Schulen bilden wird. In den Regelsätzen
nach SGB II sind die Kosten für Lernmittel nämlich
nicht enthalten, so dass es zukünftig Kinder geben
wird, die sich Lernmittel finanziell nicht leisten können.
Um
die Ungerechtigkeiten im deutschen Bildungssystem nicht
derart größer werden zu lassen und die betroffenen
Kinder nicht noch weiter ins Abseits zu drängen, ist
unserer Ansicht nach dringender Handlungsbedarf gegeben.
Die
Landesregierung hat es den Städten und Gemeinden durch
§ 96 Absatz 3 Satz 4 des Schulgesetzes anheim gestellt,
über entsprechende Entlastungen vom Eigenanteil in
eigener Verantwortung zu entscheiden. Von dieser Regelung
sollte die Stadt Geilenkirchen nun im Sinne der betroffenen
Kinder Gebrauch machen.
Da
das Schuljahr 2006/07 bereits begonnen hat, ist für
die betroffenen Schüler eine Entscheidung in der Sache
dringend notwendig. Wir würden es daher begrüßen,
wenn der Rat die Angelegenheit an sich ziehen und unverzüglich
einen entsprechenden Beschluss fassen könnte.
| Beratungsergebnis
(Stadtrat vom 06.09.2006): |
Die
CDU- und FDP-Fraktion lehnte mit ihrer Mehrheit den
oben genannten Antrag ab. Gleichwohl wurde im Verlauf
der Diskussion seitens der CDU-Fraktion beantragt,
die Verwaltung möge überprüfen, ob
es an den Schulen der Stadt Geilenkirchen momentan
Schüler ohne Schulbücher gebe.
Sollte diese Überprüfung zu dem Ergebnis
kommen, dass es tatsächlich Schüler ohne
Schulbücher gibt, so werde man sich "kurzfristig
zusammensetzen" und den Schülern die Bücher
zur Verfügung stellen, so die CDU.
Dieser Antrag wurde mit großer Mehrheit des
Rates angenommen. Durch diesen Beschluss ist gewährleistet,
dass kein Schüler ohne Schulbücher in den
Klassen der Stadt Geilenkirchen sitzen wird. Insoweit
wurde das Ziel unseres Antrages erreicht! |
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Links
zum Thema:
> Bericht
in der Geilenkirchener Zeitung vom 24.08.2006
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