Antrag
auf Änderung der Parksituation in der Kirchstraße
in Teveren
Die
ca. 400 Meter lange Kirchstraße gehört mit ihrem
geschwungenen Verlauf zum historischen Straßennetz
im Kern des Stadtteils Teveren. Seit deren Neugestaltung
haben die Fußgänger, welche die Straße
durchqueren wollen, jedoch ein Problem: die Bürgersteige
auf beiden Straßenseiten sind häufig von parkenden
Autos blockiert, so dass es für Fußgänger
nahezu unmöglich ist, diese zu nutzen.
Da es dadurch teilweise zu einer nicht unerheblichen Gefährdung
der Fußgänger kommt, hat die BÜRGERLISTE
zur Verbesserung der Situation in der Kirchstraße
einen Antrag eingereicht. Ziel dieses Antrages ist es, die
Fußgängerwege in der Kirchstraße wieder
begehbar zu machen, ohne jedoch den Anwohnern alle Parkmöglichkeiten
zu nehmen.
Der
Antrag im Wortlaut:
Sehr
geehrter Herr Bürgermeister Borghorst,
die
Kirchstraße in Teveren ist nach durchgeführter
Neubaumaßnahme beidseitig mit einem Bürgersteig
versehen. Im Verlauf der Straße sind die Bordsteine
größtenteils abgesenkt.
Diese
abgesenkten Bordsteine fördern und verleiten Autofahrer
dazu, ihr Fahrzeug auf den Bürgersteig ganz oder teilweise
abzustellen, bzw. den Bürgersteig als Ausweichfläche
bei Gegenverkehr zu nutzen.
Durch
geparkte Fahrzeuge wird der Bürgersteig zum Teil wieder
so verengt, dass Benutzer des Bürgersteigs - vor allem
Personen mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrer, ältere Menschen
mit Gehhilfen aber auch Klein- und Grundschulkinder mit
Dreirad oder Fahrrad - auf die Straße ausweichen müssen
und dabei in nicht unerheblicher Weise durch den fließenden
Verkehr gefährdet werden. In letzter Zeit konnte auch
verstärkt beobachtet werden, dass die Fußgänger,
besonders ältere Personen mit Gehilfen, nicht mehr
den Bürgersteig, sondern die Straße benutzen.
Eine
besonders für den Straßenverkehr und die oben
genannten Personengruppen gefährdete Situation ergibt
sich im Bereich vor der Kirche. Autofahrer parken hier nicht
nur auf dem Bürgersteig, sondern auch im Kurvenbereich
der Straßenführung vor Haus Nr. 41
Dies
zwingt den o. g. Personenkreis in einer unübersichtlichen
Kurve auf die Straße auszuweichen bzw. den Bürgersteig
zu wechseln.
In
der Straße gilt zwar die Regel rechts vor links, eine
Geschwindigkeitsbegrenzung ist aber nicht gegeben, so dass
man auch Tempo 50 fahren könnte.
Als
Anlage übersenden wir Aufnahmen, wie zu unterschiedlichsten
Zeiten in der Kirchstraße geparkt wird.
Die
Fraktion der BÜRGERLISTE im Rat der Stadt Geilenkirchen
stellt daher den folgenden Antrag mit der Bitte um Beratung
im zuständigen Ausschuss:
Im
Bereich der Kirche werden auf einer Länge von ca. 100
Meter durch Markierungen auf der Fahrbahn (wenn es die Breite
des Bürgersteigs zulässt auch teilweise auf dem
Bürgersteig) Parkzonen vorgegeben und durch ein entsprechendes
Hinweisschild wird das Parken nur hier erlaubt. Das Ordnungsamt
überwacht dann gelegentlich das Parkverhalten.
| Beratungsergebnis
(Bauausschuss vom 15.05.2005): |
| abgelehnt
durch CDU, SPD, FDP und Grüne |
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