Antrag
auf Schaffung eines Fußgängerüberweges in
Gillrath
Der
Stadtteil Gillrath wird durch die Karl-Arnold-Straße
in zwei etwa gleichgroße Ortsteile geteilt. Dies führt
dazu, dass die Gillrather Bürger häufig die Straße
überqueren müssen, zum Beispiel um zum Einkauf
in die ortsansässigen Läden zu gelangen oder um
die Schule bzw. den Kindegarten zu erreichen. Da es sich
bei der Karl-Arnold-Straße jedoch um eine Bundesstraße
mit Durchgangsverkehr handelt ist dies nicht ohne eine gewisse
Gefährdung möglich. Die BÜRGERLISTE hat daher
im März 2005 beantragt, beim für die Straße
zuständigen Landesbetrieb Straßenbau NRW einen
Fußgängerüberweg für Gillrath zu beantragen.
Der
Antrag im Wortlaut:
Sehr
geehrter Herr Bürgermeister Borghorst,
die
Fraktion der BÜRGERLISTE im Rat der Stadt Geilenkirchen
stellt den nachfolgenden Antrag mit der Bitte um Behandlung
im zuständigen Ausschuss:
Die
Stadt Geilenkirchen beantragt beim Landesbetrieb Straßenbau
NRW, das Vorliegen der Vorraussetzungen für die Errichtung
eines Fußgängerüberwegs („Zebrastreifen“)
im Bereich der Karl-Arnold-Straße in Gillrath auf
Höhe der Hausnummer 102 (an der vorhandenen Mittelinsel)
zu prüfen und dort einen Fußgängerüberweg
anzulegen.
Begründung:
Rechtliche
Begründung:
Bei der Karl-Arnold-Straße handelt es sich um eine
Bundesstraße. Zuständiger Baulastträger
hierfür ist der Landesbetrieb Straßenbau NRW.
Die Stadt Geilenkirchen kann daher nicht eigenständig
einen Fußgängerüberweg an der vorgesehenen
Überquerungsstelle anlegen. Aus diesem Grunde ist es
erforderlich, einen entsprechenden Antrag beim Landesbetrieb
Straßenbau NRW zu stellen.
Die Voraussetzungen für die Errichtung von Fußgängerüberwegen
sind in den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung
von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001)
festgelegt.
Demnach kommt die Anordnung eines Fußgängerüberweges
in Betracht, wenn zu Spitzenstunden des Fußgänger-Querverkehrs
mindestens 50 Fußgänger/Stunde die Straße
im Bereich der vorgesehenen Überquerungsstelle bei
einem gleichzeitigen Verkehrsaufkommen von 200 bis 750 KFZ/Stunde
überqueren. Die Kraftverkehrsstärke bezieht sich
dabei auf den in einem Zug zu überquerenden Fahrbahnteil,
d.h. bei Mittelinseln für die jeweils stärker
belastete Fahrtrichtung.
Von
der BÜRGERLISTE durchgeführte Zählungen am
17.02.2005 zwischen 7.00 Uhr und 8.00 Uhr sowie am 21.02.2005
zwischen 7.00 Uhr und 8.00 Uhr haben ergeben, dass die verkehrsrechtlichen
Voraussetzungen nach den R-FGÜ 2001 für die Anordnung
eines Fußgängerüberwegs an der genannten
Stelle gegeben sind:
Am 17.02.2005 wurden zwischen 7.00 Uhr und 8.00 Uhr 59 querende
Fußgänger gezählt. Im gleichen Zeitraum
befuhren 808 KFZ die Karl-Arnold-Straße. Da beide
Fahrtrichtungen gleichstark belastet sind bedeutet dies
eine Kraftverkehrsstärke von 404 Fahrzeugen je Fahrtrichtung.
Am 21.02.2005 wurden zwischen 7.00 Uhr und 8.00 Uhr 64 querende
Fußgänger gezählt. Im gleichen Zeitraum
befuhren 818 KFZ die Karl-Arnold-Straße. Die Kraftverkehrsstärke
je Fahrtrichtung betrug demnach 409 Fahrzeuge.
Sachliche
Begründung:
Bei der Karl-Arnold-Straße in Gillrath handelt es
sich um stark frequentierte Bundesstraße. Eine Überquerung
der Straße ist aufgrund des starken Verkehrsaufkommens
insbesondere für Kinder und alte Menschen ohne eine
weitergehende Querungshilfe nur schwer möglich. Zwar
ist an der angegebenen Stelle eine Mittelinsel vorhanden.
Diese kann die Überquerung der Straße aber nicht
in ausreichendem Maße erleichtern.
Diese Situation wird sich in Zukunft durch den zunehmenden
Schwerlastverkehr zur Abfallumschlagsanlage auf dem Gelände
der Kreismülldeponie Gangelt-Hahnbusch noch erheblich
verschärfen. Für die Gillrather Bürger und
insbesondere deren Kinder wird eine gefahrenlose Überquerung
der Straße somit immer schwieriger.
Zudem ist durch die Erschließung des Neubaugebiets
westlich am Zinneberg mit einem erhöhtem Aufkommen
von querenden Fußgängern (insbesondere von Schulkindern)
an der besagten Stelle zu rechnen.
Es sind daher dringend Maßnahmen notwendig, die eine
sichere Überquerung der Straße gewährleisten
können. Ein Fußgängerüberweg ist dazu
das adäquate Mittel.
Entgegen der allgemein verbreiteten Annahme, Fußgängerüberwege
seien unsicherer als Fußgänger-Lichtsignalanlagen,
belegen neuere Forschungsergebnisse (Schnüll/Mennicken,
Sicherheitsstandards von Fußgängerüberwegen,
1998, Institut für Verkehrswirtschaft, Straßenwesen
und Städtebau, Universität Hannover, im Auftrag
des Bundesministeriums für Verkehr; Ortlepp, Modell-
und Demonstrationsvorhaben „Fußgängerüberwege
in NRW“, 2001, Planerbüro Südstadt Köln,
im Auftrag des MWMEV Düsseldorf), dass die sogenannten
„Zebrastreifen“ komfortable und sichere Alternativen
zu Lichtsignalanlagen und Querungshilfen ohne Fußgängervorrang
sind. Die Verkehrssicherheit kann durch verschiedene Ausstattungen
(Mittelinseln, Fahrbahneinengungen, Poller und Baken etc.)
sogar noch erheblich verbessert werden.
| Beratungsergebnis
(Bauausschuss vom 15.05.2005): |
| Abgelehnt
durch CDU, SPD, FDP und Grüne |
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Links
zum Thema:
> Empfehlungen
zum Einsatz und zur Gestaltung von Fußgängerüberwegen
vom Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung
des Landes NRW (PDF-Dokument)
>
Homepage
des Landesbetriebes Straßenbau NRW
|