Herr Conrads (CDU) kritisiert Auflösung der Rücklage Winterdienst in Infoblatt - BÜRGERLISTE nimmt zur Kritik Stellung

27.12.2005: In der Woche vor Weihnachten wurden vom Stadtverordneten Conrads (CDU) in Teilen Geilenkirchens Infoblätter verteilt. Darin macht der Stadtverordnete der CDU unter anderem folgende Aussagen:

"Im Bereich des Winterdienstes besteht eine - aufzulösende - Rücklage in Höhe von 30.000 Euro. [...] Es erscheint unserer Meinung nach wenig sinnvoll, wie von der BÜRGERLISTE gefordert, 2006 die Winterdienstgebühren um 0,0... Cent zu senken, um sie 2007 wieder zu erhöhen. [...]"

Weiterhin schreibt Herr Conrads:

"In der letzten Ratssitzung wurde durch die BÜRGERLISTE deren Antrag auf Auflösung der Rücklagen "Winterdienst" gefordert. Dieser Forderung konnte aus rechtlichen Gründen nicht widersprochen werden, ohne erhebliche Mehrbelastung der Verwaltung in Kauf zu nehmen. Somit darf sich jeder Haushalt in unserer Stadt über eine Verringerung der jährlichen Kosten um etwa 3,70 € freuen. Dafür erwartet ihn dann aber 2007 eine Erhöhung um etwas über 5 €. Ich erspare mir jeden Kommentar, außer dem, dass Bürokratieabbau in Reihen der CDU anders aufgefasst wird."

Diese Aussagen beinhalten leider unvollständige Informationen und sind daher geeignet, einen falschen Eindruck in der Öffentlichkeit zu erwecken. Daher möchte ich zu den Aussagen des Herrn Conrads wie folgt Stellung nehmen:

1. Herrn Conrads Aussage: "Es erscheint unserer Meinung nach wenig sinnvoll, wie von der BÜRGERLISTE gefordert, 2006 die Winterdienstgebühren um 0,0... Cent zu senken, um sie 2007 wieder zu erhöhen." ist unvollständig. Die Auflösung der Rücklage hat nicht nur Einfluss auf die von Herrn Conrads angesprochenen Winterdienstgebühren, sondern auch auf die Gebühren für die Straßenreinigung. Aus der nachstehenden Tabelle können Sie alle Auswirkung der Auflösung der Rücklage auf die unterschiedlichsten Gebühren sehen:

Bezeichnung
Gebühr alt
Gebühr neu
Straßenreinigung Anliegerstraßen
1,08 €
0,80 €
Straßenreinigung Straßen innerörtlicher Verkehr
1,01 €
0,74 €
Straßenreinigung Straßen überörtlicher Verkehr
0,94 €
0,69 €
Winterdienst
0,14 €
0,11 €

Anders ausgedrückt: Durch die Auflösung der Rücklage sinken die Gebühren für die Straßenreinigung und den Winterdienst im Jahr 2006 um ca. 27 PROZENT(!!!).
Allerdings hat Herr Conrads in einer Sache recht: diese Gebührensenkung besteht nur für die Dauer von einem Jahr. Da im darauf folgenden Jahr keine Rücklage mehr kostensenkend in die Gebühr eingerechnet werden kann, steigt die Gebühr dann wieder an. Trotzdem bleibt Fakt, dass die Bürger im Jahr 2006 "echte" 30.000 € weniger Gebühren bezahlen müssen! Und das - Herr Conrads - macht in meinen Augen sehr wohl Sinn!

2. Von Herrn Conrads Aussage, dass "Dieser Forderung aus rechtlichen Gründen nicht widersprochen werden konnte, ohne erhebliche Mehrbelastung der Verwaltung in Kauf zu nehmen." kann man zumindest dem ersten Halbsatz uneingeschränkt zustimmen! Aus rechtlichen Gründen (siehe Bericht vom 24.11.2005) war gar nichts anderes möglich, als der Auflösung der Rücklage zuzustimmen!!! Jede andere Entscheidung hätte gegen das Gesetz verstoßen, und wäre dadurch rechtswidrig gewesen. Soweit gut erkannt, Herr Conrads! Aber der zweite Halbsatz ist leider wieder korrekturbedürftig: Nicht unsere Forderung nach der Auflösung der Rücklage hätte zu einer Mehrbelastung der Verwaltung geführt, sondern der von der CDU-Fraktion vorgesehene Gesetzesverstoß! Die Verwaltung hätte sich nämlich auf Klagen gegen die rechtswidrige Gebühr einstellen müssen, wäre die Rücklage nicht aufgelöst worden!

3. "Somit darf sich jeder Haushalt in unserer Stadt über eine Verringerung der jährlichen Kosten um etwa 3,70 € freuen. Dafür erwartet ihn dann aber 2007 eine Erhöhung um etwas über 5 €." Auch diese Aussage ist wiederum nicht korrekt! Nicht jeder Haushalt unserer Stadt darf sich um eine Verringerung der jährlichen Kosten freuen, sondern die Kostensenkung betrifft nur Haushalte in Straßen, welche von der Straßenreinigung und dem Winterdienst erfasst sind. Das sind lange noch nicht alle Straßen, und schon gar nicht alle Haushalte! Die betroffenen Haushalte dürfen sich aber tatsächlich um eine Gebührensenkung von durchschnittlich 3,70 € freuen! Dass dies jedoch nur für ein Jahr gilt, und die Gebühr anschließend wieder angehoben werden muss, wurde bereits unter Punkt 1 ausgeführt. Ob die Gebühr sogar - wie von Herrn Conrads angedeutet - über den Stand von 2005 hinaus ansteigt (also um durchschnittlich 1,30 € mehr als heute) bleibt abzuwarten. Dies hängt ausschließlich mit der allgemeinen Kostenentwicklung zusammen. Bei einem milden Winter wäre denkbar, dass die Gebühr lediglich wieder auf das Niveau von 2005 ansteigt. Eines sei jedoch klar gesagt: Sollte es 2007 zu einer Gebührenerhöhung über das Niveau von 2005 hinaus kommen, so ist hierfür NICHT die einmalige Gebührensenkung im Jahr 2006 verantwortlich, sondern lediglich die gestiegenen Kosten für den Winterdienst und die Straßenreinigung.

4. "Ich erspare mir jeden Kommentar, außer dem, dass Bürokratieabbau in Reihen der CDU anders aufgefasst wird." - Wenn in Reihen der CDU der Verstoß gegen geltendes Recht als Bürokratieabbau angesehen wird, dann kann ich nur mit dem Kopf schütteln! Wir von der BÜRGERLISTE sind jedoch der Meinung, dass sich Rat und Verwaltung an die bestehenden Gesetze halten müssen! Wenn die CDU der Meinung ist, dass einzelne Gesetze (z.B. das Kommunalabgabengesetz) nicht mehr den aktuellen Bedürfnissen entsprechen, dann kann sie sich auf Landes- oder Bundesebene dafür stark machen, dass diese Gesetze geändert oder abgeschafft werden. Solange sie jedoch in Kraft sind, haben sich Rat und Verwaltung genau so wie jeder einzelne von uns daran zu halten! Oder können Sie sich vorstellen, einfach mal verkehrt herum in eine Einbahnstraße hinein zu fahren, und dies dann mit "Bürokratieabbau" zu begründen?

In Teilen Geilenkirchens wurden am 27.12.2005 und 28.12.2005 von der BÜRGERLISTE und mir Flyer zu diesem Thema verteilt. Wenn Sie diesen Flyer nicht erhalten haben, können Sie ihn hier als PDF-Dokument downloaden!

 

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