BÜRGERLISTE
lehnt Gebührenberechnung für die Straßenreinigung
und den Winterdienst ab
24.11.2005:
Die BÜRGERLISTE hat in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
vom 23.11.2005 die Gebühr für die Straßenreinigung
und den Winterdienst für das Jahr 2006 abgelehnt. Zu
den Gründen hierfür erklärt Stadtverordneter
Kravanja:
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oben:
Fahrzeug für den Winterdienst
Photo: (c) PixelQuelle.de |
"Die
durch die Stimmen von CDU, SPD und den Grünen vorgeschlagene
Gebühr ist eindeutig rechtswidrig und zu hoch angesetzt.
Gebühren sind immer an eine konkrete Gegenleistung
gekoppelt, in diesem Fall an die Straßenreinigung
und den Winterdienst. Aus dieser Kopplung folgt, dass die
Gesamteinnahmen aus einer Gebühr nicht höher sein
dürfen als die Kosten für die Erbringung der Leistung.
Trotzdem
lassen sich Über- oder Unterdeckungen nicht immer vermeiden.
§ 6 Absatz 2 des Kommunalabgabengesetzes regelt daher,
dass Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten
drei Jahre ausgeglichen werden müssen. Die zu viel
erhobenen Gebühren werden dazu einer sogenannten Sonderrücklage
zugeführt und müssen dann innerhalb der nächsten
drei Jahre gebührensenkend wieder in die Gebühr
eingerechnet werden.
| Sonderrücklage
"Straßenreinigung und Winterdienst" |
Anfang
2004 |
Anfang
2005 |
heute
(November 2005) |
voraussichtlich
Ende 2006 |
|
39.000,-
€ |
36.000,-
€ |
42.000,-
€ |
ca.
30.000,- € |
Wie
in der obigen Auflistung deutlich zu erkennen ist, findet
bereits seit Jahren kein bedeutender Abbau der Sonderrücklage
mehr statt. Die zuviel erhobenen Gebühren wurden erkennbar
nicht innerhalb der 3-Jahres-Frist wieder in die Gebühr
eingerechnet. Das dies eindeutig den gesetzlichen Regelungen
des Kommunalabgabengesetzes widerspricht ist dem Bürgermeister
bekannt und wurde von ihm in der Sitzung auch öffentlich
eingeräumt.
Bereits
im vorigen Jahr habe ich den Bürgermeister auf diesen
Sachverhalt aufmerksam gemacht, da damals schon abzusehen
war, dass die 3-jahres-Frist nicht eingehalten werden würde.
Seinerzeit teilte der Bürgermeister meine Bedenken
gegenüber der Gebühr. Geschehen ist indes jedoch
nichts.
Meines
Erachtens nach wäre es bei der Gebührenkalkulation
für das Jahr 2006 zwingend erforderlich gewesen, die
Rücklage in die Gebühren einfließen zu lassen.
Zudem wäre hierdurch der positive Effekt einer einmaligen
Gebührensenkung in Höhe von bis zu 25 % erreicht
worden. Leider haben sich sowohl der Bürgermeister
als auch CDU, SPD und Grüne für die rechtswidrige
Variante einer höheren Gebühr entschieden."
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Links
zum Thema:
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Kommunalabgabengesetz
des Landes Nordrhein-Westfalen (KAG)
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